Haus­ord­nung

  1. Das Mit­brin­gen von Geträn­ken aller Art ist unter­sagt, die­se sind aus­schließ­lich vom Haus zu bezie­hen. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen kann der Hüt­ten­dienst bzw. die Haus­ver­wal­tung ein Ent­gelt in Höhe der ent­gan­ge­nen Erträ­ge verlangen.
  2. Spei­sen dür­fen mit­ge­bracht wer­den und kön­nen in unse­rer Selbst­ko­cher­kü­che (Geschirr vor­han­den) zube­rei­tet wer­den. Geträn­ke und Spei­sen dür­fen nur in den dafür vor­ge­se­he­nen Auf­ent­halts­räu­men ver­zehrt wer­den. Das zum Gebrauch über­las­se­ne Geschirr und sons­ti­ge Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de sind pfleg­lich zu behan­deln. Beschä­dig­te Tei­le sind finan­zi­ell zu ersetzen.
  3. Die Über­nach­tungs­räu­me sind kei­ne Auf­ent­halts­räu­me und sind nur zu den Ruhe­zei­ten auf­zu­su­chen. Das Betre­ten der Schlaf­räu­me mit Stra­ßen­schu­hen ist untersagt.
  4. Im gesamt Haus gilt abso­lu­tes Rauchverbot.
  5. Unse­ren Über­nach­tungs­gäs­ten steht ein Auf­ent­halts­raum zur Ver­fü­gung. Der Gast­raum ist bei Bedarf den Tages­gäs­ten zu über­las­sen. Mit Rück­sicht auf ande­re Gäs­te ist das Umher­to­ben im Haus zu unterlassen.
  6. Ab 23.00 Uhr ist jeg­li­che Lärm­be­läs­ti­gung ande­rer Gäs­te sowie der Anwoh­ner in Mut­ters­ho­fen zu ver­mei­den. Fei­er­lich­kei­ten im Frei­en sind in den Auf­ent­halts­raum zu verlegen.
  7. Es ist aus­drück­lich unter­sagt, Musik­an­la­gen mit Ver­stär­kern zu Betrei­ben. Des wei­te­ren offe­nes Feu­er und Holzkohlegrills.
  8. Das Hin- und Her­fah­ren mit Kraft­fahr­zeu­gen aller Art ist aufs Not­wen­digs­te zu beschrän­ken. Die­se sind nach dem Ent­la­den unbe­dingt auf den Park­platz unter­halb des Hau­ses abzu­stel­len. Ab 23.00 Uhr ist jeg­li­cher KFZ-Ver­kehr vom und zum Park­platz zu unter­las­sen. Gäs­te, die nicht im Haus über-nach­te, wer­den gebe­ten, die­ses so recht­zei­tig zu ver­las­sen, dass eine unnö­ti­ge Lärm­be­läs­ti­gung der Anwoh­ner in Mut­ters­ho­fen unterbleibt.
  9. Im Inter­es­se gut-nach­bar­li­cher Bezie­hun­gen wei­sen wir dar­auf­hin, dass die uns umschlie­ßen­den Wie­sen, Äcker und Vieh­wei­den nicht betre­ten, sowie mit Gegen­stän­den aller Art ver­un­rei­nigt wer-den dürfen.
  10. Am Tag der Abrei­se sind die benutz­ten Übernachtungs‑, Wasch‑, Dusch‑, Auf­ent­halts­räu­me und die Küche in sau­be­rem Zustand zu über­ge­ben, ansons­ten wird der Rei­ni­gungs­auf­wand des Hau­ses den Gäs­ten in Rech­nung gestellt. Außer­dem sind die Bet­ten abzu­zie­hen und die gelie­he­ne Bett­wä­sche in die dafür vor­ge­se­he­nen Korb zu geben.
  11. Mit Hin­blick auf die Müll­ver­ord­nung wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Ver­pa­ckungs­müll von den mit­ge­brach­ten Spei­sen selbst ent­sorgt wer­den muss. Kom­pos­tier­ba­re Stof­fe sind auf den Kom­post­hau­fen zu entsorgen.
  12. Die Haus­ver­wal­tung, sowie der Hüt­ten­dienst und die Mit­glie­der der Vor­stand­schaft sind jeder­zeit berech­tigt Haus­kon­trol­len durch­zu­füh­ren. Den Anwei­sun­gen die­ser Per­so­nen ist unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen sind die­se Per­so­nen berech­tigt, Maß­nah­men zu tref­fen, um die Miss­stän­de zube­sei­ti­gen, die evtl. bis zum Haus­ver­weis füh­ren können.