- Das Mitbringen von Getränken aller Art ist untersagt, diese sind ausschließlich vom Haus zu beziehen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Hüttendienst bzw. die Hausverwaltung ein Entgelt in Höhe der entgangenen Erträge verlangen.
- Speisen dürfen mitgebracht werden und können in unserer Selbstkocherküche (Geschirr vorhanden) zubereitet werden. Getränke und Speisen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen verzehrt werden. Das zum Gebrauch überlassene Geschirr und sonstige Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigte Teile sind finanziell zu ersetzen.
- Die Übernachtungsräume sind keine Aufenthaltsräume und sind nur zu den Ruhezeiten aufzusuchen. Das Betreten der Schlafräume mit Straßenschuhen ist untersagt.
- Im gesamt Haus gilt absolutes Rauchverbot.
- Unseren Übernachtungsgästen steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Der Gastraum ist bei Bedarf den Tagesgästen zu überlassen. Mit Rücksicht auf andere Gäste ist das Umhertoben im Haus zu unterlassen.
- Ab 23.00 Uhr ist jegliche Lärmbelästigung anderer Gäste sowie der Anwohner in Muttershofen zu vermeiden. Feierlichkeiten im Freien sind in den Aufenthaltsraum zu verlegen.
- Es ist ausdrücklich untersagt, Musikanlagen mit Verstärkern zu Betreiben. Des weiteren offenes Feuer und Holzkohlegrills.
- Das Hin- und Herfahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist aufs Notwendigste zu beschränken. Diese sind nach dem Entladen unbedingt auf den Parkplatz unterhalb des Hauses abzustellen. Ab 23.00 Uhr ist jeglicher KFZ-Verkehr vom und zum Parkplatz zu unterlassen. Gäste, die nicht im Haus über-nachte, werden gebeten, dieses so rechtzeitig zu verlassen, dass eine unnötige Lärmbelästigung der Anwohner in Muttershofen unterbleibt.
- Im Interesse gut-nachbarlicher Beziehungen weisen wir daraufhin, dass die uns umschließenden Wiesen, Äcker und Viehweiden nicht betreten, sowie mit Gegenständen aller Art verunreinigt wer-den dürfen.
- Am Tag der Abreise sind die benutzten Übernachtungs‑, Wasch‑, Dusch‑, Aufenthaltsräume und die Küche in sauberem Zustand zu übergeben, ansonsten wird der Reinigungsaufwand des Hauses den Gästen in Rechnung gestellt. Außerdem sind die Betten abzuziehen und die geliehene Bettwäsche in die dafür vorgesehenen Korb zu geben.
- Mit Hinblick auf die Müllverordnung wird darauf hingewiesen, dass Verpackungsmüll von den mitgebrachten Speisen selbst entsorgt werden muss. Kompostierbare Stoffe sind auf den Komposthaufen zu entsorgen.
- Die Hausverwaltung, sowie der Hüttendienst und die Mitglieder der Vorstandschaft sind jederzeit berechtigt Hauskontrollen durchzuführen. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen sind diese Personen berechtigt, Maßnahmen zu treffen, um die Missstände zubeseitigen, die evtl. bis zum Hausverweis führen können.